Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

einkleiden Secondhand Mode nimmt ihre gut erhaltenen Kleidungsstücke, Schuhe und Accessoires in Kommission oder als Kleiderspende entgegen. Die Teile kommen aus einem Nichtraucherhaushalt, sind nicht abgetragen, sind gewaschen oder gereinigt und flecken- und fusselfrei.

  

Folgende Labels werden nicht entgegengenommen: H&M, Tally Weil, New Yorker, Chicorée, C&A, Vögele, Graceland, usw. Aus Platzgründen nehmen wir keine Sportbekleidung entgegen.

  

einkleiden Secondhand Mode legt den Verkaufspreis fest.

  

Für verkaufte Artikel erhält die Kundin 30 % des Verkaufspreises. 

 

Nicht verkaufte Artikel werden entweder als Kleiderspende für wohltätige Zwecke gespendet oder günstig verkauft (ohne Kommissionsanspruch). 2 x jährlich findet ein Ausverkauf statt, alle Stücke werden um 50% reduziert. 

  

Nicht verkaufte Artikel werden grundsätzlich nicht an die Kundin retourniert. Ausnahmen für Einzelstücke sind jedoch möglich.

 

 

Stand Januar 2024